Voraussetzungen für Arbeitslosengeldanspruch
(Stand Januar 2025)
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I: in einer Rahmenfrist, die vor der Arbeitslosigkeit liegt und zwei Jahre beträgt, müssen mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d. h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.
Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur. Für Neukölln ist die Arbeitsagentur Süd (AA Süd) zuständig.
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BCA (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt) der Arbeitsagentur Süd ist Frau Weber.
Frau Krüger berät in Angelegenheiten „Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt“.



